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B. Besondere Geschäftsbedingungen für Ausführungs-Dienstleistungen und Herstellung von Internet-Homepages

1. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt durch Gegenzeichnung der Offerte von inetsolutions für Internet-Homepage-Herstellung durch den Kunden oder durch gegenseitige Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags für Ausführungs-Dienstleistungen durch den Kunden und inetsolutions. Die Offerte und die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages. Bei vorzeitigem Projektabbruch schuldet der Kunde gegenüber inetsolutions die geleisteten Arbeitsstunden gemäss den im Vertrag festgelegten Ansätzen.

2. Erfüllung

Die Ausführungs-Dienstleistungen gelten als erbracht, sobald inetsolutions dem Kunden gegenüber gemäss den in der Offerte oder im Dienstleistungsvertrag spezifizierten Erfüllungskriterien nachgekommen ist und ihm die dort bezeichneten Unterlagen übergeben hat.

 

3. Änderung der vereinbarten Leistungen

Während der Erbringung von Dienstleistungen können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages des Kunden wird ihm inetsolutions innert 30 Tagen schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere auf Preis und Termine hat. Beeinflusst eine solche Änderung bei Ausführungs-Dienstleistungen das Projekt erheblich, informiert inetsolutions den Kunden über die Dauer und Kosten einer detaillierten Abklärung, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und der Konsequenzen auf das vereinbarte Projekt sowie darüber, ob das Projekt bis zum Entscheid über die Vornahme der Änderung ganz oder teilweise unterbrochen werden muss, und wie sich ein solcher Unterbruch auf den Preis und die Termine auswirken würde. Änderungsanträge der inetsolutions werden nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden ausgearbeitet. Der Kunde wird der inetsolutions seinen Entscheid über einen solchen Änderungsantrag schriftlich innert 30 Tagen mitteilen. Wird ein Änderungsantrag nicht schriftlich durch den Kunden bestätigt, läuft der Auftrag unverändert weiter.

4. Preise

4.1. Berechnung nach Aufwand

Die Arbeiten von inetsolutions werden ohne anderslautende Vereinbarung nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für den in der Offerte aufgeführten Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis). Wird zum Kostenrahmen eine maximale Abweichung vereinbart, gilt der maximal vereinbarte Betrag als Pauschalhonorar, sofern die Verrechnung nach Aufwand einen grösseren Betrag ergeben würde. Zusätzliche, in der Offerte nicht aufgeführte Aufwände wie Fotografien, Übersetzungen, Datenkonvertierungen oder Herstellung spezieller Schnittstellen zu Datenbanken, etc. sind in den Preisen nur inbegriffen, wenn diese speziell offeriert sind. Auf Wunsch des Kunden durchgeführte Datenaktualisierungen werden nach Aufwand verrechnet oder können mittels Wartungsvertrag geregelt werden. Bei notwendigem Einsatz von noch nicht bekannten Zusatzfunktionen lizenzpflichtiger Software von Drittherstellern werden die Lizenzkosten, die sich nicht als Teil dieser Offerte verstehen, dem Kunden überbunden. Änderungen der definierten Voraussetzungen oder unrichtige, unvollständige Mitwirkung des Kunden, können zu Mehraufwendungen führen. inetsolutions wird den Kunden frühzeitig und in geeigneter Form auf solche Mehraufwendungen aufmerksam machen. Mehraufwendungen werden nach Aufwand oder gemäss Vertragsanhang in Rechnung gestellt.

4.2. Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar deckt sämtliche Aufwendungen für die in der Offerte und im Dienstleistungsvertrag umschriebenen Dienstleistungen. Bei Ausführungs-Dienstleistungen basiert ein Festpreis auf den beim Abschluss des Dienstleistungsvertrages bekannten Grundlagen. Eine Änderung dieser Grundlagen oder unrichtige unvollständige Mitwirkung des Kunden können Mehraufwendungen der inetsolutions zur Folge haben. inetsolutions ist in diesem Falle berechtigt, mit dem Kunden eine Anpassung der Dienstleistungen, der Termine, des Abnahmeverfahrens, des Pauschalhonorars und allenfalls der Erfüllungskriterien, sowie der Mitwirkung des Kunden zu vereinbaren. Soweit dies ohne das Ergebnis dieser Vereinbarung möglich ist, werden die Arbeiten fortgeführt. inetsolutions informiert den Kunden frühzeitig über die mit der Änderung der Grundlagen verbundenen Mehraufwendungen. Sofern nicht anders vereinbart, werden solche Mehraufwendungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5. Zahlungskonditionen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Ist die Zahlung 15 Tage nach Ablauf der 30 Tagen nicht bei inetsolutions eingetroffen, können die gebuchten Dienste bis zur vollständigen Bezahlung deaktiviert werden.

6. Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat Mitwirkungspflichten bei der Bezeichnung von Kontaktpersonen, bei der Erteilung von Arbeitsanweisungen im Projektablauf, bei der Spezifizierung der konkreten Leistung im konkreten Projekt, bei der Vermittlung zum Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen bei ihr und ihres Kunden sowie bei der Abnahme der Leistungen.

 

 

7. Abnahmeverfahren

Das Abnahmeverfahren kann in Teilabnahmen und/oder einer Gesamtabnahme erfolgen. Der Kunde bestätigt die einzelnen Abnahmen gegenüber inetsolutions mit entsprechendem Schreiben. Mit der Bestätigung erklärt der Kunde die Freigabe der erfolgten Leistungen. Ist kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Spätere Änderungen oder Ergänzungen haben zusätzlichen, im Budget nicht berücksichtigten Aufwand zur Folge. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, hat der Kunde zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung innert längstens zwei Monaten. Bei wesentlichen Mängeln (d.h. mangelnde Nutzbarkeit elementarer Funktionalitäten) wird die Abnahme zurückgestellt, bei unwesentlichen Mängeln soweit möglich fortgesetzt.

8. Projektorganisation

inetsolutions wendet im Rahmen der Auftragsbearbeitung standardisierte und professionelle Projekt-Managementmethoden an.

9. Termine

Die im Projektablauf festgelegte Terminplanung ist einzuhalten. Jede Änderung muss abgesprochen werden und in die Planung Eingang finden. Allfällig notwendige Anpassungen des Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.

10. Haftung

inetsolutions schliesst jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus. inetsolutions schliesst zudem jede Haftung für die publizierten Inhalte und Folgeschäden aus orthographischen Fehlern von Web-Texten aus. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrages verwiesen (vgl. Ziff. A.6).

11. Vertrauliche Daten

Beide Parteien werden ihr Personal oder von ihnen beigezogene Dritte anweisen, als vertraulich bezeichnete, finanzielle, statistische oder personenbezogene Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich des Vertragspartners beziehen, und die ihnen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Daten zu behandeln. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Daten, die allgemein zugänglich sind, noch für solche, die von der inetsolutions unabhängig ausserhalb des Vertrages entwickelt oder rechtsmässig von Drittpersonen erworben werden. Auch Idee, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen und der inetsolutions zur Verfügung gestellt oder bei der Erbringung der Dienstleistungen durch die inetsolutions allein oder gemeinsam mit dem Kunden entwickelt werden, braucht die inetsolutions nicht vertraulich zu behandeln.

12. Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes wie Kundenname, Installationsort, Ansprechpartner und Spezifikation der Lieferung unumgänglich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen innerhalb der inetsolutions bekannt gegeben und bearbeitet werden dürfen.

13. Eigentum, Urheberrechte, Erfindungen und Lizenzen

Soweit im Dienstleistungsvertrag oder in der Offerte nichts Abweichendes geregelt ist, gehören die Rechte an den für den Kunden entwickelten Unterlagen und Auswertungen in schriftlicher und/oder maschinell lesbarer Form (einschliesslich Dokumentation, Listen oder anderer Programmunterlagen sowie Programmen auf Datenträgern) dem Kunden und der inetsolutions. Beide Vertragspartner könne unabhängig voneinander und unbeschränkt diese Rechte ausüben sowie über sie verfügen, ohne das Einverständnis des anderen einzuholen. Sie haben beide das Recht, Unterlagen und Auswertungen mit ihrem Urheberrechtsvermerk zu versehen. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Informationsverarbeitung, welche bei der Erbringung der Dienstleistungen durch die inetsolutions allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt worden sind, können von beiden Parteien beliebig verwertet werden. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, der inetsolutions die überreichten Unterlagen zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen zu überlassen. Weiter sichert er zu, dass er der inetsolutions keine Unterlagen überlassen wird, welche rechtlich geschützte Werke Dritter, weder direkt noch in verarbeiteter oder umgestalteter Form enthalten. Ansprüche Dritter wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Erheben Dritte gegenüber inetsolutions solche Ansprüche, so teilt inetsolutions dies dem Kunden sofort schriftlich mit. Der Kunde übernimmt in einem solchen Fall sämtliche Massnahmen zur Erledigung des Rechtsstreites. Werden bei der Erbringung der Dienstleistungen Entdeckungen, Erfindungen oder Verbesserungen gemacht, welche Ideen, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden einschliessen, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, gilt folgendes: Rechte an Entdeckungen, Erfindungen oder Verbesserungen, welche

· Von Mitarbeitern des Kunden gemacht worden sind, gehören dem Kunden. Er gewährt der inetsolutions jedoch ein nicht ausschliessliches, unwiderrufliches, weltweites und gebührenfreies Recht zum Gebrauch.

· Von inetsolutions oder von ihr beigezogenen Dritten gemacht worden sind, gehören der inetsolutions. Dem Kunden wird jedoch ein nicht ausschliessliches, unwiderrufliches, weltweites und gebührenfreies Recht zum Gebrauch gewährt.

· Durch Mitarbeiter des Kunden gemeinsam mit der inetsolutions, sowie von der inetsolutions beigezogenen Dritten gemacht worden sind, gehören dem Kunden und der inetsolutions, ohne dass gegenseitig Gebühren erhoben werden. Der Kunde und die inetsolutions können ihre Rechte oder Zustimmung des andern auf Dritte übertragen oder Dritten Gebrauchsrechte einräumen.

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