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B. Besondere
Geschäftsbedingungen für Ausführungs-Dienstleistungen
und Herstellung von Internet-Homepages
1. Auftragserteilung
Die
Auftragserteilung erfolgt durch Gegenzeichnung der Offerte
von inetsolutions für Internet-Homepage-Herstellung durch
den Kunden oder durch gegenseitige Unterzeichnung des
Dienstleistungsvertrags für Ausführungs-Dienstleistungen
durch den Kunden und inetsolutions. Die Offerte und die
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender
Bestandteil des Vertrages. Bei vorzeitigem Projektabbruch
schuldet der Kunde gegenüber inetsolutions die geleisteten
Arbeitsstunden gemäss den im Vertrag festgelegten Ansätzen.
2. Erfüllung
Die
Ausführungs-Dienstleistungen gelten als erbracht, sobald
inetsolutions dem Kunden gegenüber gemäss den in der Offerte
oder im Dienstleistungsvertrag spezifizierten
Erfüllungskriterien nachgekommen ist und ihm die dort
bezeichneten Unterlagen übergeben hat.
3. Änderung der
vereinbarten Leistungen
Während
der Erbringung von Dienstleistungen können beide
Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der
vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines
Änderungsantrages des Kunden wird ihm inetsolutions innert
30 Tagen schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist
und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere
auf Preis und Termine hat. Beeinflusst eine solche Änderung
bei Ausführungs-Dienstleistungen das Projekt erheblich,
informiert inetsolutions den Kunden über die Dauer und
Kosten einer detaillierten Abklärung, die vorläufige
Einschätzung der Realisierbarkeit und der Konsequenzen auf
das vereinbarte Projekt sowie darüber, ob das Projekt bis
zum Entscheid über die Vornahme der Änderung ganz oder
teilweise unterbrochen werden muss, und wie sich ein solcher
Unterbruch auf den Preis und die Termine auswirken würde.
Änderungsanträge der inetsolutions werden nach Möglichkeit
im Einvernehmen mit dem Kunden ausgearbeitet. Der Kunde wird
der inetsolutions seinen Entscheid über einen solchen
Änderungsantrag schriftlich innert 30 Tagen mitteilen. Wird
ein Änderungsantrag nicht schriftlich durch den Kunden
bestätigt, läuft der Auftrag unverändert weiter.
4. Preise
4.1. Berechnung nach
Aufwand
Die
Arbeiten von inetsolutions werden ohne anderslautende
Vereinbarung nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für
den in der Offerte aufgeführten Kostenrahmen, dem die
Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis).
Wird zum Kostenrahmen eine maximale Abweichung vereinbart,
gilt der maximal vereinbarte Betrag als Pauschalhonorar,
sofern die Verrechnung nach Aufwand einen grösseren Betrag
ergeben würde. Zusätzliche, in der Offerte nicht aufgeführte
Aufwände wie Fotografien, Übersetzungen,
Datenkonvertierungen oder Herstellung spezieller
Schnittstellen zu Datenbanken, etc. sind in den Preisen nur
inbegriffen, wenn diese speziell offeriert sind. Auf Wunsch
des Kunden durchgeführte Datenaktualisierungen werden nach
Aufwand verrechnet oder können mittels Wartungsvertrag
geregelt werden. Bei notwendigem Einsatz von noch nicht
bekannten Zusatzfunktionen lizenzpflichtiger Software von
Drittherstellern werden die Lizenzkosten, die sich nicht als
Teil dieser Offerte verstehen, dem Kunden überbunden.
Änderungen der definierten Voraussetzungen oder unrichtige,
unvollständige Mitwirkung des Kunden, können zu
Mehraufwendungen führen. inetsolutions wird den Kunden
frühzeitig und in geeigneter Form auf solche
Mehraufwendungen aufmerksam machen. Mehraufwendungen werden
nach Aufwand oder gemäss Vertragsanhang in Rechnung
gestellt.
4.2. Pauschalhonorar
Das
Pauschalhonorar deckt sämtliche Aufwendungen für die in der
Offerte und im Dienstleistungsvertrag umschriebenen
Dienstleistungen. Bei Ausführungs-Dienstleistungen basiert
ein Festpreis auf den beim Abschluss des
Dienstleistungsvertrages bekannten Grundlagen. Eine Änderung
dieser Grundlagen oder unrichtige unvollständige Mitwirkung
des Kunden können Mehraufwendungen der inetsolutions zur
Folge haben. inetsolutions ist in diesem Falle berechtigt,
mit dem Kunden eine Anpassung der Dienstleistungen, der
Termine, des Abnahmeverfahrens, des Pauschalhonorars und
allenfalls der Erfüllungskriterien, sowie der Mitwirkung des
Kunden zu vereinbaren. Soweit dies ohne das Ergebnis dieser
Vereinbarung möglich ist, werden die Arbeiten fortgeführt.
inetsolutions informiert den Kunden frühzeitig über die mit
der Änderung der Grundlagen verbundenen Mehraufwendungen.
Sofern nicht anders vereinbart, werden solche
Mehraufwendungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5. Zahlungskonditionen
Sofern
nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung innert 30
Tagen nach Rechnungsstellung. Ist die Zahlung 15 Tage nach
Ablauf der 30 Tagen nicht bei inetsolutions eingetroffen,
können die gebuchten Dienste bis zur vollständigen Bezahlung
deaktiviert werden.
6.
Mitwirkungspflichten
Der Kunde
hat Mitwirkungspflichten bei der Bezeichnung von
Kontaktpersonen, bei der Erteilung von Arbeitsanweisungen im
Projektablauf, bei der Spezifizierung der konkreten Leistung
im konkreten Projekt, bei der Vermittlung zum Zugang zu
Daten und Arbeitsplätzen bei ihr und ihres Kunden sowie bei
der Abnahme der Leistungen.
7. Abnahmeverfahren
Das
Abnahmeverfahren kann in Teilabnahmen und/oder einer
Gesamtabnahme erfolgen. Der Kunde bestätigt die einzelnen
Abnahmen gegenüber inetsolutions mit entsprechendem
Schreiben. Mit der Bestätigung erklärt der Kunde die
Freigabe der erfolgten Leistungen. Ist kein besonderes
Abnahmeverfahren vereinbart, hat der Kunde die Produkte
selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich
anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von
zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen
Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.
Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung
verpflichtet. Spätere Änderungen oder Ergänzungen haben
zusätzlichen, im Budget nicht berücksichtigten Aufwand zur
Folge. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, hat der Kunde
zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw.
Nachlieferung innert längstens zwei Monaten. Bei
wesentlichen Mängeln (d.h. mangelnde Nutzbarkeit elementarer
Funktionalitäten) wird die Abnahme zurückgestellt, bei
unwesentlichen Mängeln soweit möglich fortgesetzt.
8. Projektorganisation
inetsolutions wendet im Rahmen der Auftragsbearbeitung
standardisierte und professionelle
Projekt-Managementmethoden an.
9. Termine
Die im
Projektablauf festgelegte Terminplanung ist einzuhalten.
Jede Änderung muss abgesprochen werden und in die Planung
Eingang finden. Allfällig notwendige Anpassungen des
Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.
10. Haftung
inetsolutions schliesst jede Haftung für Schäden aus der
Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden
(insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und
rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus.
inetsolutions schliesst zudem jede Haftung für die
publizierten Inhalte und Folgeschäden aus orthographischen
Fehlern von Web-Texten aus. Im Übrigen wird auf die
allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrages verwiesen (vgl.
Ziff. A.6).
11. Vertrauliche Daten
Beide
Parteien werden ihr Personal oder von ihnen beigezogene
Dritte anweisen, als vertraulich bezeichnete, finanzielle,
statistische oder personenbezogene Daten, welche sich auf
den Geschäftsbereich des Vertragspartners beziehen, und die
ihnen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur
Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und
Diskretion wie eigene vertrauliche Daten zu behandeln. Die
Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für
Daten, die allgemein zugänglich sind, noch für solche, die
von der inetsolutions unabhängig ausserhalb des Vertrages
entwickelt oder rechtsmässig von Drittpersonen erworben
werden. Auch Idee, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden, die
sich auf die Informationsverarbeitung beziehen und der
inetsolutions zur Verfügung gestellt oder bei der Erbringung
der Dienstleistungen durch die inetsolutions allein oder
gemeinsam mit dem Kunden entwickelt werden, braucht die
inetsolutions nicht vertraulich zu behandeln.
12. Datenschutz
Im Rahmen
der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist eine Bearbeitung
von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
wie Kundenname, Installationsort, Ansprechpartner und
Spezifikation der Lieferung unumgänglich. Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung
und Pflege der Geschäftsbeziehungen innerhalb der
inetsolutions bekannt gegeben und bearbeitet werden dürfen.
13. Eigentum,
Urheberrechte, Erfindungen und Lizenzen
Soweit im
Dienstleistungsvertrag oder in der Offerte nichts
Abweichendes geregelt ist, gehören die Rechte an den für den
Kunden entwickelten Unterlagen und Auswertungen in
schriftlicher und/oder maschinell lesbarer Form
(einschliesslich Dokumentation, Listen oder anderer
Programmunterlagen sowie Programmen auf Datenträgern) dem
Kunden und der inetsolutions. Beide Vertragspartner könne
unabhängig voneinander und unbeschränkt diese Rechte ausüben
sowie über sie verfügen, ohne das Einverständnis des anderen
einzuholen. Sie haben beide das Recht, Unterlagen und
Auswertungen mit ihrem Urheberrechtsvermerk zu versehen.
Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die
Informationsverarbeitung, welche bei der Erbringung der
Dienstleistungen durch die inetsolutions allein oder in
Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt worden sind, können
von beiden Parteien beliebig verwertet werden. Der Kunde
sichert zu, dass er berechtigt ist, der inetsolutions die
überreichten Unterlagen zum Zwecke der Erbringung der
Dienstleistungen zu überlassen. Weiter sichert er zu, dass
er der inetsolutions keine Unterlagen überlassen wird,
welche rechtlich geschützte Werke Dritter, weder direkt noch
in verarbeiteter oder umgestalteter Form enthalten.
Ansprüche Dritter wehrt der Kunde auf eigene Kosten und
Gefahr ab. Erheben Dritte gegenüber inetsolutions solche
Ansprüche, so teilt inetsolutions dies dem Kunden sofort
schriftlich mit. Der Kunde übernimmt in einem solchen Fall
sämtliche Massnahmen zur Erledigung des Rechtsstreites.
Werden bei der Erbringung der Dienstleistungen Entdeckungen,
Erfindungen oder Verbesserungen gemacht, welche Ideen,
Konzepte, Erfahrungen oder Methoden einschliessen, die sich
auf die Informationsverarbeitung beziehen, gilt folgendes:
Rechte an Entdeckungen, Erfindungen oder Verbesserungen,
welche
· Von
Mitarbeitern des Kunden gemacht worden sind, gehören dem
Kunden. Er gewährt der inetsolutions jedoch ein nicht
ausschliessliches, unwiderrufliches, weltweites und
gebührenfreies Recht zum Gebrauch.
· Von
inetsolutions oder von ihr beigezogenen Dritten gemacht
worden sind, gehören der inetsolutions. Dem Kunden wird
jedoch ein nicht ausschliessliches, unwiderrufliches,
weltweites und gebührenfreies Recht zum Gebrauch gewährt.
·
Durch Mitarbeiter des Kunden gemeinsam mit der
inetsolutions, sowie von der inetsolutions beigezogenen
Dritten gemacht worden sind, gehören dem Kunden und der
inetsolutions, ohne dass gegenseitig Gebühren erhoben
werden. Der Kunde und die inetsolutions können ihre Rechte
oder Zustimmung des andern auf Dritte übertragen oder
Dritten Gebrauchsrechte einräumen.
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