|
C. Besondere Bestimmungen
für Beratungs-Dienstleistungen
1.
Verantwortlichkeiten
Beratungs-Dienstleistungen, für welche inetsolutions das
erforderliche Know-how zusichert, werden mit fachgerechter
Sorgfalt erbracht. Die geschuldete Leistung bemisst sich
normalerweise nicht an einem im Voraus festgelegten
Arbeitsresultat.
1.2
Verantwortlichkeiten des Kunden
Mit dem
Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages verpflichtet
sich der Kunde zur Bezahlung der Beratungs-Dienstleistungen.
2. Erfüllung
Die
Beratungs-Dienstleistungen gelten als erbracht, sobald
inetsolutions dem Kunden gegenüber im vereinbarten Umfang
tätig wurde und ihm die in der Offerte oder im
Dienstleistungsvertrag bezeichneten Unterlagen übergeben
hat.
3. Preise
Bei
Beratungs-Dienstleistungen wird inetsolutions im
vereinbarten zeitlichen Umfang auf dem beschriebenen Gebiet
tätig. Für Beratungs-Dienstleistungen nach Aufwand wird im
Dienstleistungsvertrag oder in der Offerte ein geschätzter
Preis zu Planungszwecken aufgeführt. Dieser basiert auf
einer Anzahl Stunden oder Tage zu den entsprechenden
Ansätzen. Bei Erreichen des geschätzten Aufwandes teilt
inetsolutions diesen Umstand dem Kunden so früh wie möglich
mit. inetsolutions benötigt zur Fortsetzung der Arbeiten das
Einverständnis des Kunden. Ohne diese Zustimmung gelten die
Dienstleistungen als erbracht, wenn der vereinbarte Aufwand
geleistet ist. Die im Einverständnis des Kunden fortgesetzte
Beratungs-Dienstleistung wird zu einem Festpreis oder nach
Aufwand separat vereinbart.
4. Haftung
inetsolutions haftet dem Kunden gegenüber für die
sorgfältige Ausführung der Beratungs-Dienstleistungen. Im
Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer A.6 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Beendigung
Beratungs-Dienstleistungen können unter Beachtung einer
Mitteilungsfrist von 30 Tagen von jeder Vertragspartei
jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden.
Erfolgt dies zu Unzeit, so ist die zurücktretende Partei zum
Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welcher der anderen
Partei dadurch entstanden ist. Jeder der beiden
Vertragspartner kann den Vertrag sofort auflösen, wenn der
andere Vertragspartner den Vertrag verletzt oder seinen
Verpflichtungen nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher
Aufforderung nachkommt.
N weiter |