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C. Besondere Bestimmungen für Beratungs-Dienstleistungen

1. Verantwortlichkeiten

Beratungs-Dienstleistungen, für welche inetsolutions das erforderliche Know-how zusichert, werden mit fachgerechter Sorgfalt erbracht. Die geschuldete Leistung bemisst sich normalerweise nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.

1.2 Verantwortlichkeiten des Kunden

Mit dem Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der Beratungs-Dienstleistungen.

2. Erfüllung

Die Beratungs-Dienstleistungen gelten als erbracht, sobald inetsolutions dem Kunden gegenüber im vereinbarten Umfang tätig wurde und ihm die in der Offerte oder im Dienstleistungsvertrag bezeichneten Unterlagen übergeben hat.

3. Preise

Bei Beratungs-Dienstleistungen wird inetsolutions im vereinbarten zeitlichen Umfang auf dem beschriebenen Gebiet tätig. Für Beratungs-Dienstleistungen nach Aufwand wird im Dienstleistungsvertrag oder in der Offerte ein geschätzter Preis zu Planungszwecken aufgeführt. Dieser basiert auf einer Anzahl Stunden oder Tage zu den entsprechenden Ansätzen. Bei Erreichen des geschätzten Aufwandes teilt inetsolutions diesen Umstand dem Kunden so früh wie möglich mit. inetsolutions benötigt zur Fortsetzung der Arbeiten das Einverständnis des Kunden. Ohne diese Zustimmung gelten die Dienstleistungen als erbracht, wenn der vereinbarte Aufwand geleistet ist. Die im Einverständnis des Kunden fortgesetzte Beratungs-Dienstleistung wird zu einem Festpreis oder nach Aufwand separat vereinbart.

4. Haftung

inetsolutions haftet dem Kunden gegenüber für die sorgfältige Ausführung der Beratungs-Dienstleistungen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer A.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Beendigung

Beratungs-Dienstleistungen können unter Beachtung einer Mitteilungsfrist von 30 Tagen von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies zu Unzeit, so ist die zurücktretende Partei zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welcher der anderen Partei dadurch entstanden ist. Jeder der beiden Vertragspartner kann den Vertrag sofort auflösen, wenn der andere Vertragspartner den Vertrag verletzt oder seinen Verpflichtungen nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachkommt.

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